RECHTLICHE HINWEISE

Reiseplanung & Beratung

Ich bin ausschließlich als Reiseplaner und -berater tätig und erstelle individuelle Reiseverlaufspläne sowie Beratungsleistungen.Ich bin KEIN Reiseleiter, Reisevermittler oder Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts.

Meine Leistungen

Wichtiger Hinsweis: Meine Leistungen unterliegen Deutschem Recht und basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Obwohl ich Dienstleistungen für internationale Kunden erbringen kann, unterliegt mein Geschäftsbetrieb der deutschen Rechtsordnung und dem deutschen Reiserecht. Internationale Kunden sollten beachten, dass die Reiserechtsbestimmungen ihres Heimatlandes von dem hier dargelegten deutschen Rechtsrahmen abweichen können.

Meine Leistungen
  • Erstellung individueller Reisepläne nach Ihren Wünschen und Anforderungen

  • Reiseberatung mit persönlichen Erfahrungen und Expertentipps

  • Routenplanung und Optimierung von Reiserouten

  • Bewertungen und Beratungen zu geplanten Reiserouten und Reisezielen

  • Empfehlungen für Unterkünfte, Aktivitäten und Sehenswürdigkeiten

Was ich NICHT anbiete
  • Keine Buchungen jeglicher Art (Hotels, Flüge, Mietwagen, Aktivitäten etc.)

  • Keine treuhänderischen Funktionen oder Zahlungsabwicklung

  • Keine Reiseleitung vor Ort oder während der Reise

  • Keine Vermittlung von Reiseleistungen gegen Provision

  • Keine Pauschalreisen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Wichtiger Hinweis: Buchungen im Auftrag eines Kunden können nicht durchgeführt werden.

Ich führe keinerlei Buchungen von Unterkünfte, Flügen, Mietwagen oder sonstigen Leistungen im Namen des Kunden druch und fungiere nicht als Vermittler zwischen Kunde und Reiseanbietern. Sämtliche Buchungen müssen vom Kunden direkt bei den jeweiligen Anbietern (Hotels, Fluggesellschaften, Aktivitätenanbietern etc.) vorgenommen werden.

Ich erhalte keine Zahlungen für Reiseleistungen und wickle keine Buchungen ab.

Rechtlicher Rahmen und Abgrenzung (basierend auf Deutschem Recht)

1. Abgrenzung zu Reiseveranstaltern (§§ 651a ff. BGB)

Reiseveranstalter nach § 651a Abs. 1 BGB sind Unternehmer, die Pauschalreisen anbieten oder verkaufen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Beförderung + Unterbringung) zu einem Gesamtpreis angeboten werden.

Meine Abgrenzung: Ich biete keine Pauschalreisen an, sondern ausschließlich Planungs- und Beratungsdienstleistungen. Ich kombiniere keine Reiseleistungen zu Paketen und verkaufe keine Reisen bzw. führe keine Buchungen der Reiseleistungen im Auftrag des Kunden durch.

2. Abgrenzung zu Reisevermittlern (§ 651b BGB)

Reisevermittler sind Unternehmer, die die Vermittlung von Pauschalreisen oder einzelnen Reiseleistungen gegen Entgelt anbieten.

Meine Abgrenzung: Ich vermittle keine Reiseleistungen und erhalte keine Provisionen von Reiseanbietern. Meine Vergütung erfolgt ausschließlich durch die dem Kunden erbrachten Beratungsleistungen.

3. Abgrenzung zu Reiseleitern

Reiseleiter begleiten und führen Reisegruppen während der Reise und sind vor Ort tätig.

Meine Abgrenzung: Ich begleite keine Reisen und bin nicht vor Ort tätig. Meine Leistung beschränkt sich auf die Planungsphase vor Reiseantritt.

4. EU-Pauschalreiserichtlinie (EU-Richtlinie 2015/2302)

Die EU-Pauschalreiserichtlinie, umgesetzt in deutsches Recht durch §§ 651a ff. BGB, regelt Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen.

Meine Auffassung: Da ich keine Pauschalreisen anbiete oder vermittle, fällt meine Tätigkeit nicht unter diese Richtlinie.

5. Reisesicherungsschein und Insolvenzversicherung (§ 651r BGB)

Verpflichtung des Reiseveranstalters: Reiseveranstalter müssen einen Sicherungsschein vorlegen und sind zur Insolvenzversicherung verpflichtet.

Meine Auffassung: Als reiner Berater bin ich nicht zur Vorlage eines Sicherungsscheins verpflichtet, da ich keine Kundengelder für Reiseleistungen entgegennehme bzw. keine Buchungen für Reiseleistungen im Auftrag des Kunden durchführe.

6. Gewerberechtliche Bestimmungen (Gewerbeordnung – GewO)

Nach der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen bestimmte reisebezogene Tätigkeiten einer Anzeige oder Erlaubnis.

Meine Tätigkeit: Reine Beratungsdienstleistungen fallen unter die allgemeine Gewerbefreiheit und bedürfen keiner besonderen reiserechtlichen Genehmigungen.

Konsequenzen für Kunden
Keine Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht

Da ich nicht als Reiseveranstalter tätig werde, haben Kunden keine Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht, insbesondere:

  • Kein Anspruch auf einen Pauschalreise-Gutschein

  • Keine Leistungen aus dem Reisesicherungsfonds

  • Keine Gewährleistungsansprüche bei Reisemängeln

  • Keine Haftung für die Erbringung geplanter Reiseleistungen

Ihre Rechte und Pflichten

Als Kunde erhalten Sie von mir ausschließlich Planungs- und Beratungsleistungen. Sie sind persönlich verantwortlich für:

  • Die eigenständige Buchung aller Reiseleistungen

  • Die Überprüfung von Verfügbarkeit und Preisen

  • Den Abschluss eigener Reiseversicherungen

  • Die Einhaltung von Visa- und Einreisebestimmungen

  • Die Durchführung der Reise auf eigene Verantwortung

Haftungsausschluss

Ich hafte nicht für die Verfügbarkeit, Preise oder Qualität der von mir empfohlenen Reiseleistungen. Meine Haftung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungs- und Planungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

Alle Angaben in den Reiseplänen erfolgen ohne Gewähr. Preise, Verfügbarkeiten und Leistungen können sich jederzeit ändern.

Internationale Kunden

Für Kunden außerhalb Deutschlands: Obwohl ich internationale Kunden gerne willkommen heiße, beachten Sie bitte, dass diese Dienstleistung deutschem Recht unterliegt.

Ihr Heimatland kann abweichende Regelungen bezüglich Reisedienstleistungen, Verbraucherschutz und Haftung haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu verstehen, wie sich diese Unterschiede auf Ihre Rechte und Pflichten auswirken können.

Diese Abgrenzung dient der Klarstellung meiner Geschäftstätigkeit und dem Schutz aller Beteiligten vor rechtlichen Missverständnissen.

Stand: Juni 2025 | Grundlage: Deutsches Recht